Die Gründung wird geplant

Bevor SchleVaZ ein echter Verein wird, sind ein paar Formalitäten fällig. Für einen eingetragenen Verein (e. V.) braucht es in Deutschland unter anderem:

  1. eine Satzung mit Name, Sitz und Zweck des Vereins,
  2. eine Gründungsversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern,
  3. die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht.

Klingt nach Aufwand. Ist es auch. Aber irgendjemand muss ja den Schlechtesten Verein aller Zeiten offiziell machen.

Wer bei der Gründung dabei sein will, meldet sich über die Kontaktseite. Updates gibt es hier im Blog.

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